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   VGH Bayern, 07.04.2011 - 1 ZB 09.225   

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https://dejure.org/2011,26354
VGH Bayern, 07.04.2011 - 1 ZB 09.225 (https://dejure.org/2011,26354)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.04.2011 - 1 ZB 09.225 (https://dejure.org/2011,26354)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. April 2011 - 1 ZB 09.225 (https://dejure.org/2011,26354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Festsetzung einer Lärmschutzwand im Bebauungsplan;Drittschützende Festsetzung (verneint);Anspruch auf Errichtung der festgesetzten Lärmschutzwand;Hinweis im Bebauungsplan, dass immissionsschutzrechtliche Festsetzungen aus einer schalltechnischen Untersuchung "abgeleitet" ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 9 Abs. 1 Nr. 24 BAuGB, Bebauungsplan Nr. 207 "Südöstlich der B471" der Gemeinde Schöngeising, LK Fürstenfeldbruck
    Bauplanungsrecht: Anspruch auf Errichtung einer im Bebauungsplan vorgesehenen Lärmschutzwand | Festsetzung einer Lärmschutzwand; Lärmschutz durch Riegelbebauung; Nachbarschützende Festsetzung; Abwägungsfehler; Anspruch auf ergänzende Bauleitplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2000 - 10 A 5607/99

    Verpflichtung zur Herstellung einer in einem Bebauungsplan längs der Bahntrasse

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2011 - 1 ZB 09.225
    Auch die Ausweisung eines reinen oder allgemeinen Wohngebiets vermittelt dem jeweiligen Grundstückseigentümer nicht aus sich heraus einen Anspruch gegen den Satzungsgeber auf Einhaltung der für ein bestimmtes Wohngebiet vorgesehenen Lärmgrenz- oder Orientierungswerte (OVG NRW vom 28.3.2000, Az. 10 A 5607/99 RdNr. 4 f.).

    Die bloße Erwartung, die Lärmschutzwand werde irgendwann errichtet und damit auch dem eigenen Grundstück zugute kommen, ist nicht geschützt (vgl. OVG NRW vom 28.3.2000, a.a.O. RdNr. 9).

  • BVerwG, 02.11.1988 - 4 B 157.88

    Maßgeblichter Zeitpunkt für die Verwirklichung erforderlicher Lärmschulmaßnahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2011 - 1 ZB 09.225
    Denn die in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 7.9.1988 BRS 48 Nr. 15; vom 2.11.1988 BRS 48 Nr. 13, vorhergehend: NdsOVG vom 26.5.1988 NVwZ 1989, 274) befassen sich mit dem gegen eine Gemeinde gerichteten Anspruch der Anlieger einer durch Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzten Straße auf Herstellung der zugleich festgesetzten Lärmschutzvorkehrungen.
  • OVG Niedersachsen, 25.01.1993 - 6 L 195/90

    Nachbar; Sportanlage; Durchsetzung; Bebauungsplan; Baugenehmigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2011 - 1 ZB 09.225
    Nur bei entsprechender eindeutiger Willensäußerung des Satzungsgebers kann aus der Planbegründung oder anderen Umständen geschlossen werden, dass die Festsetzung einer Lärmschutzwand im Bebauungsplan Nachbarschutz vermitteln soll (vgl. zu einem derartigen Fall: NdsOVG vom 25.1.1993 Az. 6 L 195/90 RdNr. 23: das Baugesetzbuch kennt zwar keinen Plangewährleistungsanspruch, dadurch wird jedoch die Verbindlichkeit nachbarschützender Festsetzungen im Einzelfall nicht ausgeschlossen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2004 - 8 C 11785/03

    Baurecht; Bebauungsplan; Dorfgebiet; Landwirtschaft; Etikettenschwindel;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2011 - 1 ZB 09.225
    Problematisch erscheint insbesondere, dass die Beklagte die Riegelbebauung offenbar als notwendig für den Lärmschutz des allgemeinen Wohngebiets angesehen hat, ohne jedoch im Bebauungsplan durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass die schutzbedürftige Bebauung nicht vor der Lärmschutzbebauung verwirklicht wird (vgl. OVG RhPf vom 31.3.2004 Az. 8 C 11785/03.OVG RdNrn. 17 bis 19, zur Situation vor Inkrafttreten von § 9 Abs. 2 BauGB in der Fassung des Europarechtsanpassungsgesetzes vom 24.6.2004, BGBl. I S.1359).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.05.1988 - 6 A 150/86

    Baurecht: Anliegeranspruch auf Lärmschutzwand, Errichtungszeitpunkt

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2011 - 1 ZB 09.225
    Denn die in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 7.9.1988 BRS 48 Nr. 15; vom 2.11.1988 BRS 48 Nr. 13, vorhergehend: NdsOVG vom 26.5.1988 NVwZ 1989, 274) befassen sich mit dem gegen eine Gemeinde gerichteten Anspruch der Anlieger einer durch Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzten Straße auf Herstellung der zugleich festgesetzten Lärmschutzvorkehrungen.
  • VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 532/18

    Eigenschutz bei Starkregen

    Einem derartigen Verlangen steht entgegen, dass der Einzelne grundsätzlich keinen Anspruch gegen die Gemeinde auf Vollziehung einzelner Festsetzungen des Bebauungsplans hat (vgl. VGH BW, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 8 S 2441/18 -, NVwZ 2019, 495 = juris Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 7. April 2011 - 1 ZB 09.225 -, juris Rn. 11; OVG NW, Beschluss vom 28. März 2000 - 10 A 5607/99 -, juris Rn. 4).

    Zwar kann sich ausnahmsweise im Einzelfall ein Anspruch eines Einzelnen auf Vollzug von Festsetzungen ergeben, wenn aus eindeutiger Willensäußerung des Satzungsgebers geschlossen werden kann, dass die Festsetzung Nachbarschutz vermitteln soll (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. April 2011 - 1 ZB 09.225 -, juris Rn. 13), oder wenn diese im Zusammenhang mit der Zulassung einer Nutzung einhergehen, die potentiell zu mehr als nur unerheblichen Beeinträchtigungen der Planbetroffenen führen und zudem Konfliktbewältigungsmaßnahmen festgesetzt werden (vgl. insoweit zum aktiven Schallschutz BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1988 - 4 B 157/88 -, Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 32 = juris Rn. 4, und vom 7. September 1988 - 4 N 1/87 -, BVerwGE 80, 184 = juris Rn. 22).

  • VG Würzburg, 18.04.2013 - W 5 K 12.445

    Bebauungsplan; Lärmschutzanlage; Vollziehungspflicht; Erschließungspflicht;

    Die Ausweisung eines reinen oder allgemeinen Wohngebiets vermittelt dem jeweiligen Grundstückseigentümer gegen den Satzungsgeber nicht aus sich heraus einen Anspruch auf Einhaltung der für ein bestimmtes Wohngebiet vorgesehenen Lärmgrenz- und Orientierungswerte (BayVGH, B.v. 7.4.2011 Nr. 1 ZB 09.225, OVG NRW, B.v. 28.3.2000 Nr. 10 A 5607/99).

    Die bloße Erwartung, die Lärmschutzanlage werde irgendwann errichtet und damit auch dem klägerischen Grundstück zugutekommen, ist nicht geschützt (BayVGH, B.v. 7.4.2011, a.a.O. m.w.N.; OVG NRW, a.a.O.).

  • VG Mainz, 07.12.2022 - 3 K 567/21

    Überbauung von Grundstücken hilft Nachbarn nicht bei Schutz vor Starkregen

    Neben der grundsätzlich nur im öffentlichen Interesse stehenden planungsbezogenen Hochwasservorsorge und der staatlichen Pflicht zur Hochwasserschutzprävention (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14/00 -, BVerwGE 116, 144 und juris, Rn. 14; BayVGH, Beschluss vom 7.4.2011 - 1 ZB 09.225 -, juris, Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 28.3.2000 - 10 A 5607/99 -, juris, Rn. 4; VG Mainz, Urteil vom 9.10.2019 - 3 K 25/19.MZ -, S. 9 f. UA; Urteil vom 20.3.2019 - 3 K 532/18.MZ -, S. 13 f. UA, jeweils mit m.w.N.) kann ein Grundstückseigentümer nur ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt des Rücksichtnahmegebots geltend machen, durch Wasserabflüsse von unzumutbaren Beeinträchtigungen betroffen zu sein.
  • VG Gießen, 08.10.2012 - 4 K 1281/12

    Verhasster Stellplatz

    Die Festsetzungen im Bebauungsplan vermitteln dem Kläger daher nicht den mit der Klage geltend gemachten Anspruch (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 26.06.2012 - 11 ZB 11.1940; VG Ansbach, Urteil vom 08.07.2011 - 10 K 10.00637; Bay.VGH, Beschluss vom 07.04.2011 - 1 ZB 09.225; VG Braunschweig, Urteil vom 14.12.2011 - 2 A 284/10), denn dem geltenden Recht ist ein genereller Anspruch des einzelnen auf Verwirklichung planerischen Festsetzungen fremd (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.03.2000 - 10 A 5607/99), was nach der vorstehenden Rechtsprechung selbst für den Fall gilt, dass der Endausbau einer Verkehrsfläche den verbindlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht und sich damit als materiell rechtswidrig erweist.
  • VG Ansbach, 26.03.2012 - AN 10 K 11.01566

    Keine doppelte Rechtshängigkeit; Zeichen 240; Absperrpfosten; kein Verstoß gegen

    Es entspricht der einhelligen obergerichtlichen baurechtlichen Rechtsprechung, dass dem geltenden Recht ein Anspruch des Einzelnen (gegen die planende Gemeinde) auf Vollziehung einzelner Festsetzungen des Bebauungsplans grundsätzlich fremd ist (vgl. hierzu jüngst BayVGH vom 7.4.2011 - Az. 1 ZB 09.225, insbesondere Rd.Nr. 11; OVG NRW vom 28.3.2000 - Az. 10 A 5607/99; BVerwG vom 30.3.1995 - Az. 4 B 48/95, . So auch Simon/Busse, Kommentar zur Bayerischen Bauordnung, Art. 66 Rd.Nr. 343 ff.).
  • VGH Bayern, 09.09.2020 - 9 B 16.2505

    Anspruch auf Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung - Wirkungslosigkeit des

    Andererseits kann - bei unterstellter Wirksamkeit des Bebauungsplans - nicht außer Betracht bleiben, dass hier besondere Umstände oder konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen könnten, dass die Beklagte zumindest den Grundeigentümern in der ersten Häuserzeile von der Bundesstraße B 286 aus gesehen - und damit auch den Klägern - mit der auf § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB basierenden Festsetzung einen Anspruch auf Errichtung der Lärmschutzeinrichtungen im Sinne eines subjektiv-öffentlichen Rechts einräumen wollte (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2011 - 1 ZB 09.225 - juris Rn. 13).
  • VG Neustadt, 25.10.2012 - 4 L 841/12

    Landwirte erreichen Einstellung der Bauarbeiten an Reihenhausanlage in Weingarten

    Dies gilt auch für Festsetzungen von Lärmschutzmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2011 - 1 ZB 09.225 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 25. Januar 1993 - 6 L 195/90 -, juris).
  • VG Ansbach, 08.07.2011 - AN 10 K 10.00637

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung eines Fußgängerbereichs; objektivrechtlicher

    2.1 Es entspricht der einhelligen obergerichtlichen baurechtlichen Rechtsprechung, dass dem geltenden Recht ein Anspruch des Einzelnen (gegen die planende Gemeinde) auf Vollziehung einzelner Festsetzungen des Bebauungsplans grundsätzlich fremd ist (vgl. hierzu jüngst BayVGH vom 7.4.2011 - Az. 1 ZB 09.225, insbesondere Rd.Nr. 11; OVG NRW vom 28.3.2000 - Az. 10 A 5607/99; BVerwG vom 30.3.1995 - Az. 4 B 48/95, . So auch Simon/Busse, Kommentar zur Bayerischen Bauordnung, Art. 66 Rd.Nr. 343 ff.).
  • VG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 A 284/10

    Herleitung eines subjektiv-öffentlichen Rechts aus den Festsetzungen eines

    Aus der Planbegründung oder anderen Umständen muss auf einen entsprechenden Willen des Satzungsgebers geschlossen werden können (Nds. OVG, Urt. v. 25.01.1993 - 6 L 195/90 - BRS 55 Nr. 164 - sowie [...]; BayVGH, Beschl. v. 07.04.2011 - 1 ZB 09.225 - [...]).
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